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Mit deutschem Führerschein in Japan fahren: Sie brauchen keinen internationalen Führerschein

Aktualisiert

Deutschland ist eines von sechs Ländern und Regionen, deren Führerschein Japan direkt anerkennt. Sie brauchen keinen internationalen Führerschein. Ihr deutscher Führerschein plus eine amtliche japanische Übersetzung genügt.

Das wissen die wenigsten. Viele besorgen sich einen internationalen Führerschein — der in Japan je nach Ausstellung sogar wertlos sein kann.

Was Sie konkret brauchen

Ihren deutschen Führerschein und eine amtliche japanische Übersetzung. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Stelle kommen. Eine selbst angefertigte oder eine von einem beliebigen Übersetzungsbüro wird abgelehnt.

Ausgestellt wird sie in Japan durch den JAF (Japan Automobile Federation) oder vorab durch die deutsche Botschaft beziehungsweise ein Konsulat. Vorab erledigen ist sicherer — in Japan kostet es Zeit, die Sie im Urlaub nicht haben.

Die Übersetzung ist kein Führerschein. Sie müssen beide Dokumente zusammen mitführen.

Die drei zulässigen Wege

1. Internationaler Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949. Für Deutschland nicht nötig, aber gültig.

2. Führerschein aus einem der sechs benannten Länder und Regionen plus amtliche japanische Übersetzung. Schweiz, Deutschland, Frankreich, Belgien, Monaco, Taiwan.

3. Umschreibung auf einen japanischen Führerschein. Setzt einen Wohnsitz voraus, für Touristen nicht möglich.

Etwas anderes gibt es nicht.

Warum das Abkommen entscheidet

Zwei internationale Abkommen regeln internationale Führerscheine, und die meisten Staaten sind nur einem beigetreten.

Japan ist Vertragspartei des Genfer Abkommens von 1949 und niemals dem Wiener Übereinkommen von 1968 beigetreten. Ein danach ausgestellter Führerschein hat in Japan also keine Rechtswirkung, auch wenn er im Ausstellungsland und in Dutzenden anderen Staaten ein reguläres Dokument ist.

Beide Dokumente heißen gleich: "Internationaler Führerschein". Das zugrunde liegende Abkommen steht auf dem Umschlag oder der ersten Seite. Steht dort nur 1968, funktioniert er in Japan nicht.

Für Sie als deutsche Fahrerin oder deutscher Fahrer ist das nur relevant, wenn Mitreisende aus anderen Ländern dabei sind. Lassen Sie die jeweils selbst nachsehen.

Führerscheine aus Festlandchina

Mit einem in Festlandchina ausgestellten Führerschein darf in Japan unter keinen Umständen gefahren werden. China ist dem Genfer Abkommen von 1949 nicht beigetreten und steht nicht auf der Liste der sechs benannten Länder und Regionen.

Hongkong und Taiwan werden getrennt behandelt, dort gelten andere Regeln.

Vor der Buchung

  1. Übersetzung besorgen — vorab ist sicherer als vor Ort
  2. Prüfen, ob Ihr Führerschein die gesamte Reise über gültig ist
  3. Beides mitnehmen: Führerschein, Übersetzung, Reisepass
  4. Bei Unklarheiten fragen, bevor Sie zahlen. Ein Problem am Schalter beendet den Abend

Was das für Tokio bedeutet

Als deutscher Führerscheininhaber haben Sie die besten Voraussetzungen — Selbstfahren steht offen.

Trotzdem eine ehrliche Anmerkung: Jede Strecke in Tokio, die das Fahren wert ist, erleben Sie auch vom Beifahrersitz aus. Für die Shuto-Stadtautobahn bei Nacht spricht sogar einiges dafür. Statt Beschilderung in einer Schrift zu entziffern, die Sie nicht lesen, schauen Sie nach oben in die Tunnel und hinaus über die Bucht.

Die Daikoku PA zeigt es am deutlichsten. Sie liegt innerhalb einer Schleife aus Hochstraßen — kein Bahnhof, kein Fußweg. Ob Sie selbst fahren oder nicht: jemand muss fahren. Und das Treffen ist in beiden Fällen dasselbe.

Kurzfassung

  • Deutschland gehört zu den sechs benannten Ländern — kein internationaler Führerschein nötig
  • Deutscher Führerschein plus amtliche japanische Übersetzung, beides zusammen mitführen
  • Übersetzung über JAF oder vorab über Botschaft/Konsulat
  • Nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 ausgestellte Führerscheine sind in Japan ungültig
  • Festlandchinesische Führerscheine sind ausnahmslos unzulässig
  • Die Daikoku PA erreicht man nur mit dem Auto

Sagen Sie uns, wo Ihr Führerschein ausgestellt wurde — wir klären Ihren Fall vor der Buchung.